Im Rahmen der Gebietsbetreuungen verwalten wir treuhänderisch Fördermittel, bspw. zur Organisation von kleinteiligen und niedrigschwelligen Projekten bzw. zur Umsetzung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen. Dabei beachten wir die Regelungen der jeweiligen Landeshaushaltsordnungen und sichern eine förderrechtlich gesicherte Verwendung der Gelder zu.