Seit 2014 führen wir im Auftrag von Kommunalverwaltungen Gutachten zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen sozialer Erhaltungsverordnungen gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB durch. Aktuell untersuchen wir fünf Teilgebiete im Bezirk Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf sowie wir sechs Teilgebiete in Berlin-Pankow.
Weitere Infos zu diesem Aufgabenspektrum veröffentlichen wir demnächst.